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Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können berufsfördernde Maßnahmen (Aus-, Fortbildung, Umschulung) vorgestellt und empfohlen und eine
Reintegration nach dem Hamburger Modell eingeleitet werden.
Auch eine innerbetriebliche Umsetzung kann thematisiert werden.
Sozialrechtliche Fragestellungen finden Antworten und individuelle Beratungsgespräche bringen Klarheit in Recht und Pflicht (Wohnungssituation, wirtschaftliche Sicherung - u. U. Härtefonds der Deutschen Krebshilfe -, Rentenfragen, Nachteilsausgleich bei Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht).
Auch bei der Organisation weitergehender Maßnahmen (häusliche Pflege, nachstationäre Betreuung, stationäre Pflege) bietet der Sozialdienst Unterstützung.